|
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.
Die Rechtsanwälte des AdvoTax Portals berechnen wir eine Erstberatung eine 1,0 Rat/Auskunftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, maximal jedoch 190,00 €, zuzüglich 20,00 € Auslagenersatz, zuzüglich 19% Umsatzsteuer, höchstens somit insgesamt 249,90 €
Sollen wir darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich unser Stundenhonorar ebenfalls auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von uns eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede unserer Tätigkeiten genau nachvollziehen können.
Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn wir dies für empfehlenswert halten.
|
|
|